Mit Optimal@NRW wird ein neuartiger intersektoraler Ansatz für die Akutversorgung pflegebedürftiger geriatrischer Personen entwickelt und im Rahmen einer Studie evaluiert. Dazu werden intersektorale Daten verschiedener Systeme in einer zentralen Patientenakte integriert und durch eine unabhängige Auswertestelle zusammen mit Leistungsdaten von kooperierenden Krankenkassen evaluiert.
Als Betroffene Person (Patient) können Sie Ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Projektkonsortium im Rahmen des Projektes geltend machen. Für die Wahrnehmung dieser Rechte können Sie die Treuhandstelle über diese Website kontaktieren.
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die Anfrage zur Datenauskunft erfolgt über die Treuhandstelle auf dieser Website.
Sie können die Verarbeitung einschränken, eine Korrektur verlangen oder eine Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten bei der Auswertestelle verlangen. Da der wissenschaftliche Forschungszweck bei der zu erwartenden geringen Fallzahl an Löschungen bzw. Widersprüchen nicht „unmöglich oder ernsthaft beeinträchtigt“ werden würde, bleibt Ihnen das Widerspruchsrecht nach Art. 17 bzw. Art 21 DSGVO bestehen.
Für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gilt Artikel 13 DSGVO. Für die Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten im Rahmen der Nutzung aller Daten im OPTIMAL@NRW Projekt gilt Artikel 14 DSGVO. In beiden Fällen wurden Sie gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO entsprechend aufgeklärt.
Darüber hinaus werden die Informationen nach Artikel 14 Abs. 1 und 2 bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Öffentlichkeit auf der Webseite des Projekts zur Einsicht gestellt. Für die Wahrnehmung dieser Rechte kann zusätzlich die OPTIMAL@NRW Studienzentrale kontaktiert werden.
Nach Art. 33 Abs. 5 EU-DSGVO ist jede Datenschutzverletzung unverzüglich binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führte voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
Zur Abwägung, ob für den Betroffenen ein Risiko gegeben ist, wird der Risikokatalog des Erwägungsgrundes 75 EU-DSGVO (Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen) berücksichtigt und entsprechend dokumentiert.
Bei einem hohen Risiko informieren wir Sie nach Art. 34 EU-DSGVO unverzüglich
Wenn Sie der Ansicht sind, dass gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde, können Sie sich an die zuständige Kontrollstelle den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Formulare-und-Meldungen/index.html) wenden.
Dieser muss der Beschwerde nachgehen und Sie über den Ausgang unterrichten.