Willkommen bei der Treuhandstelle Optimal@NRW

Mit Optimal@NRW wird ein neuartiger intersektoraler Ansatz für die Akutversorgung pflegebedürftiger geriatrischer Personen entwickelt und im Rahmen einer Studie evaluiert. Dazu werden intersektorale Daten verschiedener Systeme in einer zentralen Patientenakte integriert und durch eine unabhängige Auswertestelle zusammen mit Leistungsdaten von kooperierenden Krankenkassen evaluiert.

Als Betroffene Person (Patient) können Sie Ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Projektkonsortium im Rahmen des Projektes geltend machen. Für die Wahrnehmung dieser Rechte können Sie die Treuhandstelle über diese Website kontaktieren.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Die Anfrage zur Datenauskunft erfolgt über die Treuhandstelle auf dieser Website.

Sie können die Verarbeitung einschränken, eine Korrektur verlangen oder eine Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten bei der Auswertestelle verlangen. Da der wissenschaftliche Forschungszweck bei der zu erwartenden geringen Fallzahl an Löschungen bzw. Widersprüchen nicht „unmöglich oder ernsthaft beeinträchtigt“ werden würde, bleibt Ihnen das Widerspruchsrecht nach Art. 17 bzw. Art 21 DSGVO bestehen.

Kontaktaufnahme mit der Treuhandstelle

Wir kontaktieren Sie im Kontext Ihrer Anfrage über diese Telefon-Nummer, um Ihre Identität zu überprüfen

Grund Ihrer Kontaktaufnahme:

Sie können von den Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob dort Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Treuhandstelle stellt sicher, dass die Auskunft nur Ihnen (der betroffenen Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person) erteilt wird und die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.

Sie haben das Recht, die Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Mit der Bestätigung des Widerspruchs werden die technischen Routinen zur Auflösung der zentralen elektronischen Patientenakte und der damit verbundenen Löschung der darin gespeicherten Versorgungsdaten ausgelöst.

Sie haben das Recht auf die Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten. Zur Berichtigung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Gemeinsam stellen wir den Korrekturbedarf fest und die entsprechenden Berichtigungen werden vorgenommen.

Sie können Sie jederzeit das Zugriffsrecht auf Ihre personenbezogenen Daten ohne Angabe von Gründen entziehen und die Treuhandstelle hiermit beauftragen.

Im Falle einer Löschung werden alle Ihnen zugeordneten Datensätze im Master-Patienten-Index und der Versorgungsdatenbank gelöscht. Ausgenommen von der Löschung sind Daten in der Studiendatenbank, die noch der Löschung Ihrer identifizierenden Daten anonym werden. Der Abschluss der Löschung wird Ihnen schriftlich bestätigt.


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Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 13/14 DSGVO

Für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gilt Artikel 13 DSGVO. Für die Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten im Rahmen der Nutzung aller Daten im OPTIMAL@NRW Projekt gilt Artikel 14 DSGVO. In beiden Fällen wurden Sie gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO entsprechend aufgeklärt.

Darüber hinaus werden die Informationen nach Artikel 14 Abs. 1 und 2 bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Öffentlichkeit auf der Webseite des Projekts zur Einsicht gestellt. Für die Wahrnehmung dieser Rechte kann zusätzlich die OPTIMAL@NRW Studienzentrale kontaktiert werden.

Recht auf Information über erfolgte Angriffe

Nach Art. 33 Abs. 5 EU-DSGVO ist jede Datenschutzverletzung unverzüglich binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führte voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

Zur Abwägung, ob für den Betroffenen ein Risiko gegeben ist, wird der Risikokatalog des Erwägungsgrundes 75 EU-DSGVO (Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen) berücksichtigt und entsprechend dokumentiert.

Bei einem hohen Risiko informieren wir Sie nach Art. 34 EU-DSGVO unverzüglich

  • in verständlicher Sprache,
  • mit einer Beschreibung, was genau passiert ist,
  • was als Gegenmaßnahme getan wurde
  • und wie nun reagiert werden soll, um Schlimmeres zu verhindern.

Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz

Wenn Sie der Ansicht sind, dass gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde, können Sie sich an die zuständige Kontrollstelle den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Formulare-und-Meldungen/index.html) wenden.

Dieser muss der Beschwerde nachgehen und Sie über den Ausgang unterrichten.